Immobilien (ver) Erben und (ver) Kaufen
– harmonisch und steueroptimiert –

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Immobilien (ver) Erben und (ver) Kaufen
– harmonisch und steueroptimiert –

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Mein Name ist Ralph Bäder. Ich bin seit rund 25 Jahren mit der Abwicklung von Erbengemeinschaften und Nachlässen tätig. Durch verschiedene Zusatzausbildungen & Zertifizierungen über die IHK, den IVB u.a. verfüge ich somit über eine langjährige Erfahrung und zudem auch über die dementsprechende Qualifikation. Ich habe in dieser Zeit über 30 Mio abgewickelt. Die persönliche Betreuung und die Kenntnisse, die ich auch als DVNLP und Familiencoach sammeln durfte, bringen dich auch bei schwierigen Familienverhältnissen und eingeschränkter Kommunikation mit Harmonie zum Ziel.

Zudem verfügen wir über unser großes Netzwerk an Juristen, Steuerberatern und Finanzierungsprofis auch über das nötige Backup für alle Eventualitäten.

Das sagen unsere Kunden (Auszugsweise)

Trotz großer Differenzen mit meinen Geschwistern über Jahre hinweg, hat Herr Bäder es geschafft
alle Erben unter einen Hut zubringen und zudem einen Topp Preis für die Wohnung unserer verstorbenen Mutter zu erzielen …

(Erbengemeinschaft Schulz – Hoffmann / Leinfelden Echterdingen

Wir hatten ein sehr großes Baugrundstück in einer Erbengemeinschaft in Beuren. Trotzdem wir 14 Erben waren, hat Herr Bäder es geschafft zeitnah und sehr erfolgreich alle Erben mehr als zufrieden zu stellen. Durch die Neukonzeption könnten wir zudem 450.000,00 mehr erlösen, als das amtliche Bodenrichtwertgutachten auswies.

(Testamentsvollstrecker Erbengemeinschaft Kerler / Beuren)

Herr Bäder ist bereits seit einigen Jahren unser Ansprechpartner bei der Vermarktung von Nachlässen, die uns im Raum Göppingen und Umgebung zuteil werden. Vor allem die umfassende Wertermittlung im Vorfeld sind ein wichtiger Indikator für uns. Für die professionellen Abwicklungen möchten wir uns an dieser Stelle recht herzlich bei Herr Bäder bedanken.

(Deutsche Krebsstiftung – Bonn)  

Von der Entrümpelung unseres geerbten Hauses über die Aufbereitung bis hin zum finalen Notartermin wurden wir komplett und umfangreich betreut …

(Erbengemeinschaft Ziegler aus Lorch)

Ich habe bereits 2 Häuser geerbt und über Herrn Bäder verkauft – ohne eigenen Aufwand , zeitnah und pflegeleicht

(Peter Joachimsthaler – Bad Boll / Rechberghausen)

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich eine Immobilie vererben?
Die Vererbung einer Immobilie kann auf verschiedene Arten erfolgen, unter anderem:

  1. Testament: Eine Möglichkeit ist, die Immobilie im Testament zu vererben. Hierbei sollte man sich an die gesetzlichen Regelungen halten, damit das Testament rechtsgültig ist.
  2. Schenkung: Eine andere Möglichkeit ist, die Immobilie zu Lebzeiten zu verschenken. Hierbei kann man eine Schenkungssteuer anfallen.
  3. Erbvertrag: Es besteht auch die Möglichkeit, einen Erbvertrag zu erstellen, in dem die Vererbung der Immobilie geregelt wird. Hierbei sollte man sich an einen Notar wenden.
  4. Gesetzliche Erbfolge: Falls kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge, nach der die Immobilie an die nächsten Angehörigen vererbt wird.

Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen, um die Vererbung der Immobilie optimal und rechtskonform zu gestalten.

Was muss ich bei der Vererbung einer Immobilie beachten?

Bei der Vererbung einer Immobilie gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Hier sind einige Punkte, die beachtet werden sollten:

  1. Testament oder Erbvertrag: Es ist empfehlenswert, ein Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen, um die Vererbung der Immobilie zu regeln. Hierbei sollten die gesetzlichen Regelungen beachtet werden, damit das Testament oder der Erbvertrag rechtsgültig ist.
  2. Erbschaftssteuer: Je nach Wert der Immobilie kann Erbschaftssteuer anfallen. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld über die Erbschaftssteuer zu informieren und gegebenenfalls steuerliche Aspekte bei der Vererbung zu berücksichtigen.
  3. Testamentseröffnung: Nach dem Tod des Erblassers muss das Testament eröffnet werden. Hierbei sollten alle Erben und Vermächtnisnehmer benachrichtigt werden. Es ist empfehlenswert, hierbei einen Anwalt oder Notar hinzuzuziehen.
  4. Aufteilung der Immobilie: Falls mehrere Erben vorhanden sind, muss die Immobilie aufgeteilt werden. Hierbei können verschiedene Optionen in Betracht gezogen werden, wie zum Beispiel ein Verkauf der Immobilie und die Aufteilung des Verkaufserlöses.
  5. Pflichtteil: Wenn ein gesetzlicher Erbe durch das Testament oder den Erbvertrag nicht berücksichtigt wird, hat er Anspruch auf seinen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann auch auf die Immobilie bezogen werden.
  6. Versicherungen: Es ist wichtig, sich über vorhandene Versicherungen wie zum Beispiel eine Gebäudeversicherung zu informieren und diese gegebenenfalls zu übertragen oder zu kündigen.
  7. Grundbuch: Das Grundbuch muss auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden. Hierbei sollte man sich an einen Notar oder Anwalt wenden.

Es empfiehlt sich, im Vorfeld eine professionelle Beratung durch einen Anwalt, Notar oder Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um alle wichtigen Aspekte bei der Vererbung einer Immobilie zu berücksichtigen.

Wie kann ich eine Immobilie steueroptimiert vererben?

Eine steueroptimierte Vererbung einer Immobilie kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden. Hier sind einige Tipps:

  1.  Schenkung: Eine Möglichkeit ist, die Immobilie zu Lebzeiten zu verschenken. Hierbei sollten die Freibeträge und Schenkungssteuer beachtet werden, um eine steuerliche Belastung zu vermeiden.
  2. Nießbrauch: Es ist möglich, die Immobilie zu vererben, aber das Nutzungsrecht auf eine andere Person zu übertragen, zum Beispiel den Ehepartner. Hierbei muss der Wert des Nießbrauchs bei der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden.
  3. Testament: Durch ein Testament kann die Vererbung der Immobilie geregelt werden. Hierbei können Freibeträge und Steuerklassen berücksichtigt werden, um die steuerliche Belastung zu reduzieren.
  4. Vorweggenommene Erbfolge: Eine weitere Möglichkeit ist die vorweggenommene Erbfolge. Hierbei wird ein Teil des Vermögens vorzeitig auf die nächste Generation übertragen, um die Erbschaftssteuer zu reduzieren.
  5. Schenkung auf Zeit: Eine Schenkung auf Zeit ermöglicht es, die Immobilie zu verschenken, aber das Nutzungsrecht vorerst zu behalten. Hierbei kann die Schenkungssteuer reduziert werden.

Es empfiehlt sich, eine professionelle Beratung durch einen Anwalt oder Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um die steueroptimale Vererbung einer Immobilie zu planen und durchzuführen.

Wie kann ich eine Immobilie gerecht unter den Erben aufteilen?
Die gerechte Aufteilung einer Immobilie unter den Erben kann eine komplexe Angelegenheit sein. Hier sind einige Möglichkeiten:

  • Verkauf: Eine Möglichkeit ist, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös gerecht unter den Erben aufzuteilen.
  • Teilungsversteigerung: Bei Uneinigkeit unter den Erben kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Hierbei wird die Immobilie vom Gericht versteigert und der Erlös unter den Erben aufgeteilt.
  • Erbauseinandersetzung: Die Erben können sich auch einvernehmlich auf eine Erbauseinandersetzung einigen. Hierbei wird die Immobilie bewertet und auf die Erben aufgeteilt. Dabei können auch Ausgleichszahlungen vereinbart werden.
  • Vermietung: Es ist auch möglich, die Immobilie zu vermieten und die Einnahmen unter den Erben aufzuteilen.

Es empfiehlt sich, eine professionelle Beratung durch einen Anwalt oder Notar in Anspruch zu nehmen, um eine gerechte Aufteilung der Immobilie unter den Erben zu planen und durchzuführen.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei einer Immobilie?

Die Höhe der Erbschaftssteuer bei einer Immobilie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Wert der Immobilie, dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben und der Steuerklasse. In Deutschland gilt ein Freibetrag für Erbschaften und Schenkungen, der je nach Verwandtschaftsgrad variiert.
Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro und für Enkel bei 200.000 Euro. Für alle anderen Erben gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro.
Die Steuerklasse ist ebenfalls ein wichtiger Faktor für die Höhe der Erbschaftssteuer. Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben und bestimmt den Steuersatz. Je höher der Wert der Immobilie und je weiter entfernt der Verwandtschaftsgrad, desto höher ist der Steuersatz.
Um die genaue Höhe der Erbschaftssteuer bei einer Immobilie zu berechnen, ist es empfehlenswert, einen Steuerberater oder Notar zu Rate zu ziehen.

Achtung: Seit 2023 gilt eine neue Bemessungsgrundlage für die Bewertung von Immobilien.

Was passiert mit der Immobilie, wenn es mehrere Erben gibt?
Wenn es mehrere Erben gibt, muss die Immobilie aufgeteilt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie dies geschehen kann.
Eine Möglichkeit ist, dass die Erben die Immobilie gemeinsam erben und somit Miteigentümer werden. Die Erbengemeinschaft kann dann entscheiden, ob die Immobilie verkauft oder unter den Erben aufgeteilt werden soll. Wenn die Erben sich nicht einigen können, kann es zu Konflikten und langwierigen Auseinandersetzungen kommen.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Immobilie aufgeteilt wird, indem jeder Erbe einen bestimmten Teil erhält. Dabei ist zu beachten, dass die Aufteilung gerecht und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgen sollte. Eine faire Aufteilung kann in der Praxis jedoch schwierig sein und ebenfalls zu Konflikten führen.
Eine dritte Möglichkeit ist, dass ein Erbe die Immobilie übernimmt und die anderen Erben finanziell ausgeglichen werden. Dies setzt voraus, dass die Erben sich einig sind und der ausgleichende Betrag fair und angemessen ist.
In jedem Fall empfiehlt es sich, bei der Vererbung einer Immobilie frühzeitig eine Regelung zu treffen, um Konflikte und Unstimmigkeiten zu vermeiden. Hierbei kann es sinnvoll sein, einen Notar oder Anwalt hinzuzuziehen.
Wie kann ich Streitigkeiten bei der Immobilienvererbung vermeiden?

Um Streitigkeiten bei der Immobilienvererbung zu vermeiden, gibt es verschiedene Maßnahmen, die ergriffen werden können:

1. Testament aufsetzen: Eine klare und eindeutige Regelung zur Vererbung der Immobilie kann im Testament festgehalten werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig ein Testament aufzusetzen und regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
2. Vorherige Absprachen: Eine offene Kommunikation und Absprache mit den potenziellen Erben kann dazu beitragen, dass alle Beteiligten zufrieden sind und es später nicht zu Streitigkeiten kommt. Dabei sollten auch mögliche Konflikte und Lösungen besprochen werden.
3. Schenkung zu Lebzeiten: Eine Schenkung der Immobilie zu Lebzeiten kann ebenfalls Konflikte vermeiden. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Schenkung gerecht und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.
4. Notar hinzuziehen: Ein Notar kann bei der Erstellung von Testamenten und Verträgen unterstützen und sicherstellen, dass alles rechtlich einwandfrei ist.
5. Konfliktmediation: Im Falle von Streitigkeiten kann eine Konfliktmediation helfen, eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.

Es empfiehlt sich, frühzeitig über die Vererbung der Immobilie nachzudenken und professionelle Unterstützung hinzuzuziehen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Dies kann auch seit einiger Zeit über professionelle und zertifizierte Generationenberater (IHK) abgewickelt werden.

Was ist ein Erbbaurecht und wie wird es vererbt?
Ein Erbbaurecht ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einem Grundstück, das es dem Berechtigten erlaubt, auf diesem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und dieses zu nutzen. Der Erbbauberechtigte ist jedoch nicht Eigentümer des Grundstücks, sondern nur Nutznießer. Das Grundstück selbst bleibt im Eigentum des Erbbaurechtsgebers.
Ein Erbbaurecht wird in der Regel für eine bestimmte Laufzeit vereinbart, die zwischen 30 und 99 Jahren betragen kann. Der Erbbauberechtigte zahlt dem Erbbaurechtsgeber in der Regel eine Erbbauzins, der eine Art Miete für die Nutzung des Grundstücks darstellt.
Das Erbbaurecht kann vererbt werden, in der Regel geht es auf die Erben des Erbbauberechtigten über. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Erbbaurecht an bestimmte Bedingungen und Auflagen gebunden sein kann, die auch für die Erben des Erbbauberechtigten gelten.
Beim Verkauf einer Immobilie, die auf einem Erbbaugrundstück steht, ist zu beachten, dass das Erbbaurecht in der Regel mitverkauft wird und somit der Erwerber auch die Verpflichtungen und Rechte des Erbbauberechtigten übernimmt.
Wie kann ich eine Schenkung oder Verkauf von Immobilien steueroptimiert gestalten?

Um eine Schenkung oder Verkauf von Immobilien steueroptimiert zu gestalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt: Hierbei überträgt der Schenker die Immobilie auf den Beschenkten, behält sich aber ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vor. Dies bedeutet, dass der Schenker weiterhin das Recht hat, die Immobilie zu nutzen und Mieteinnahmen zu erhalten. Der Vorteil dieser Variante ist, dass der Schenker die Immobilie bereits zu Lebzeiten steuergünstig übertragen kann, da die Schenkungsteuer aufgrund des Vorbehalts niedriger ausfällt.
  2. Verkauf mit Rentenzahlung: Hierbei verkauft der Eigentümer die Immobilie, behält aber das Recht auf lebenslange Rentenzahlungen. Diese Rentenzahlungen können steuergünstig gestaltet werden, da sie nur teilweise als Einkommen versteuert werden müssen.
  3.  Übertragung in eine Schenkungsgesellschaft: Hierbei wird die Immobilie in eine Schenkungsgesellschaft übertragen, an der der Schenker und der Beschenkte beteiligt sind. Der Vorteil dieser Variante ist, dass die Immobilie steuergünstig übertragen werden kann und die Schenkungsteuer aufgrund der Beteiligung des Schenkers an der Gesellschaft niedriger ausfällt. Zudem können die Einkünfte aus der Immobilie steuerlich optimal verteilt werden.
  4. Schenkung mit Vorbehalt eines Wohnrechts: Hierbei überträgt der Schenker die Immobilie auf den Beschenkten, behält sich aber ein lebenslanges Wohnrecht vor. Der Vorteil dieser Variante ist, dass die Schenkungsteuer niedriger ausfällt und der Schenker weiterhin das Recht hat, in der Immobilie zu wohnen.

Es ist jedoch zu beachten, dass bei jeder Variante individuelle steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind und eine professionelle Beratung empfehlenswert ist.

Wie finde ich Unterstützung bei der Immobilienvererbung?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung bei der Immobilienvererbung zu finden. Eine Möglichkeit ist, sich an einen Notar oder Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf Erbrecht und Immobilienrecht spezialisiert hat. Auch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer können bei Fragen zur steueroptimierten Vererbung von Immobilien beratend tätig sein. Es gibt auch spezialisierte Unternehmensberatungen und zum Beispiel zertifizierte Generationenberater (IHK), die sich auf die Nachfolgeplanung und Vermögensübertragung spezialisiert haben. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich an eine Erbengemeinschaft oder Erbenvereinigung zu wenden, um Erfahrungen und Tipps von anderen Erben zu erhalten.

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